Jedes Kind sollte spätestens im Alter von 22-26 Monaten (auch im Mutter Kind Pass vorgeschrieben) vom Augenarzt untersucht werden.
Kleinkinder und Säuglinge äußern keine Beschwerden, daher ist es die Aufgabe des Augenarztes in Zusammenarbeit mit den Eltern durch regelmäßige Untersuchungen mögliche krankhafte Veränderungen zeitgerecht festzustellen und zu therapieren.
Grundsätzlich gilt: je jünger das Kind, desto sensitiver die Entwicklung. Daher ist es besonders wichtig mittels der Skiaskopie (Schattenprobe bei erweiterter Pupille) Fehlsichtigkeiten aufzudecken und falls nötig die richtige Brille zu verordnen.
Mittels einer Schattenprobe (Skiaskopie) bei weitgetropften Pupillen (dabei wird die Fähigkeit zu fokussieren ausgeschaltet) wird die Dioptrienbestimmung, ein orthoptischer Status (Prüfung ob latentes oder manifestes Schielen vorliegt) sowie eine Netzhautuntersuchung durchgeführt.
Unkorrigierte höhergradige Fehlsichtigkeit (Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit / Stabsichtigkeit) wird vorerst von den Eltern nicht bemerkt, kann aber dazu führen, daß Ihr Kind zu schielen beginnt oder schwachsichtig wird, das heißt, dass das Auge nicht richtig “sehen lernt” und auch im Erwachsenenalter nicht gut sieht.
Bei folgenden Symptomen ihrer Kinder sollten Eltern sofort den Augenarzt aufsuchen
- Entzündungszeichen
- Schielen
- Weiße Pupillen (meist auf Fotos gut sichtbar)
- Extrem grosse Augen
- Augenreiben
- Kind stolpert viel
- Schlechte Hand-Augen Koordination
Wir empfehlen jährliche Augenuntersuchungen auch bei Schulkindern, da schlechtes Sehen für schlechte schulische Leistungen verantwortlich sein kann, und die Beschwerden (Kopfschmerzen, Leseunlust, Müdigkeit) oft nicht mit den Augen in Zusammenhang gebracht werden.